Zur Geschichte des Instituts

Das Institut für Bankwirtschaft und Bankrecht ist das älteste seiner Art in Deutschland. Es wurde im Jahre 1957 auf Initiative von Professoren der Universität zu Köln sowie von privaten Banken und Bankvereinigungen gegründet. Der gemeinnützige „Verein zur Förderung des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln e.V.“ wurde am 23. Februar 1957 gegründet und am 3. Februar 1958 in das Vereinsregister eingetragen. Erster Vorsitzender des Fördervereins war Professor Dr. Hans Carl Nipperdey, der erste Präsident des Bundesarbeitsgerichtes. In dem von Professor Nipperdey verfassten ersten „Bericht über die Vereinstätigkeit“ vom 29. November 1960 heißt es:

„Die Aufmerksamkeit des Instituts gilt vornehmlich wissenschaftlichen Fragen, die für das Private Bankgewerbe besonders bedeutsam sind. Nach dem Wunsch der Vereinsgründer entfaltet es damit eine Tätigkeit, die das Private Bankgewerbe auch insoweit anderen Gruppen der Kreditwirtschaft gleichstellt. In dieser Hinsicht steht das Institut für die Bundesrepublik ohne Gegenstück da.“

Die in Form eines Doppelinstituts organisierte Einrichtung ist sowohl  in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen als auch in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln angesiedelt. Das Institut ist eine unabhängige und wissenschaftliche orientierte Einrichtung, die finanziell von den Mitgliedern des Fördervereins - Banken, Unternehmen, Verbänden der privaten Wirtschaft und Einzelpersonen - getragen wird.

Das Institut ist an einer der größten Universitäten Deutschlands angesiedelt. An der Universität zu Köln sind derzeit rund 43.000 Studierende eingeschrieben, davon knapp 8.600 in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und gut 4.000 in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Jahr 2010 erlangten an der WiSo-Fakultät knapp 1.300 Studierende einen Abschluss, davon 908 in den auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen, 302 in den Bachelor-Studiengängen und 55 in den Lehramtsstudiengängen. Erstmals konnten wir auch 17 Studierenden einen Master-Titel verleihen. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bestanden 444 Studierende das erste juristische Staatsexamen, weitere 83 Studierende bestanden einen der weiteren Abschlüsse an der juristischen Fakultät.

Geschichte und Personalia der bankrechtlichen Abteilung