Stiftungen

Heinz-Ansmann-Stiftung
Im Jahre 1983 wurde die in der Trägerschaft des Vereins zur Förderung des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln geführte Heinz-Ansmann-Stiftung gegründet. Der Stifter, der Düsseldorfer Bankier Heinz Ansmann, befasste sich seit langem schwerpunktmäßig mit den Möglichkeiten, Problemen und Grenzen der Eigenkapitalbildung und Eigenkapitalfinanzierung deutscher Unternehmen. Die hohe Relevanz, die dieser Problematik beizumessen ist, veranlasste Ansmann, die „Heinz-Ansmann-Stiftung“ ins Leben zu rufen.

Der Stiftungszweck sieht vor, die wissenschaftliche Forschung auf den Gebieten der Unternehmensfinanzierung, des Bankwesens und der Kapitalmärkte (national und international) durch jährliche Verleihung eines oder mehrerer Preise sowie durch Unterstützung der Forschung auf diesen Gebieten zu fördern. Prämiert werden aktuelle wissenschaftliche Arbeiten - insbesondere Habilitationsschriften, Dissertationen, Master- und Bachelorarbeiten - zu diesem Themenbereich. Der Förderpreis kann als Druckkostenzuschuss verwendet werden. Die Förderpreise werden regelmäßig anlässlich der jährlichen Hauptversammlung des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln verliehen. Die Stiftung hat bisher über 100 Preisträger und Preisträgerinnen aus 45 europäischen Hochschulen auszeichnen können. Über die Auswahl der Preisträger entscheidet das Kuratorium der Stiftung gemäß der Satzung nach Anhörung von Gutachtern.

 
Klemens-Pleyer-Stiftung
Professor Dr. Klemens Pleyer wurde am am 17. Juli 1921 in Pilsen geboren. Über seine Rolle während des Nationalsozialismus informiert der Eintrag auf Wikipedia. Er war nach Tätigkeiten in Darmstadt, Mainz und Berlin von 1969 bis 1986 geschäftsführender Direktor der Abteilung Bankrecht des Instituts. Auch nach seiner Emeritierung blieb er dem Institut eng verbunden. Professor Pleyer verstarb am 21. August 2000. Testamentarisch hat er die Stiftung, die seinen Namen trägt, angeregt und sie aus seinem Nachlass dotiert. Es handelt sich um eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung des Vereins zur Förderung des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln e.V. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Bankrechts unter Einschluss des nationalen und internationalen Handels- und Wirtschaftsrechts insbesondere durch Unterstützung von Forschung und Lehre; Anschaffung von Literatur, Lehrmaterialien und Datenbanken; Gewährung von Druckkostenzuschüssen für wissenschaftliche Arbeiten; Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen.