Über den Verein

Beide Abteilungen des Instituts werden von einem Förderverein unterstützt. Der "Verein zur Förderung des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln e.V." wurde am 23. Februar 1957 gegründet und am 3. Februar 1958 in das Vereinsregister eingetragen.

Erster Vorsitzender des Fördervereins war Professor Dr. Hans Carl Nipperdey, der erste Präsident des Bundesarbeitsgerichtes.

Satzungsmäßiger Zweck des Fördervereins ist es, "die Forschung auf dem Gebiete des Bankwesens an der Universität zu Köln nach wirtschafts- und rechtswissenschaftlicher Seite hin zu fördern. Der Verein soll nach § 2 (1) und (2) seiner Satzung dahin wirken, "die Verbindung zwischen Bankpraxis und Wissenschaft enger zu gestalten". Mit den Mitteln des Vereins sollen die Bibliothek des Bankinstituts ausgebaut, die wissenschaftlichen Nachwuchskräfte gefördert, größere wissenschaftliche Arbeiten durchgeführt, geeignete Publikationen ermöglicht und Forschungsaufträge erteilt werden".

Der Verein verwaltet zugleich treuhänderisch die Mittel der Heinz Ansmann-Stiftung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf den Gebieten der Unternehmensfinanzierung, des Bankwesens und der Kapitalmärkte (national und international). Die Förderung durch die Heinz-Ansmann-Stiftung erfolgt durch jährliche Verleihung eines Preises oder mehrerer Preise für herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit dem Fördergegenstand der Stiftung befassen.